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Bodelschwingh-Haus Hamburg

Beratungsstelle, Initiative | Hamburg

Humboldtstraße 65
22083 Hamburg

Kontakt:

040 - 22 72 170

Arbeitsschwerpunkte:

  • Wohnungsnotfall-, Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe

Beschreibung:

Wir bieten Hilfen für wohnungslose Menschen in Verbindung mit befristetem Wohnen. Grundlage für die Hilfe sind Kostenbewilligungen vom örtlichen Träger der Sozialhilfe. Mehr auf den Webseiten

https://bodelschwingh-haus-hamburg.de/

https://wohnhafen-hamburg.de/

Der Aufenthalt im Bodelschwingh Haus ist eine Maßnahme. Die Maßnahme steht im Sozialgesetzbuch XII in den §§ 67 und 68. Es ist eine Hilfe für Menschen in besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten. Besondere Lebensverhältnisse können sein: keine Wohnung, kein gesichertes Einkommen, aus einer geschlossenen Einrichtung entlassen zu werden oder ähnliches. Soziale Schwierigkeiten hat man, wenn man diese Probleme nicht allein verändern kann.

Die Beratung, der Hilfeprozess und das Wohnen gehören bei uns zusammen. Wenn Sie nur eine Wohnung suchen, sind wir nicht der richtige Platz für Sie.

Wenn Sie im Bodelschwingh-Haus aufgenommen werden möchten, führen wir zuerst ein Informationsgespräch. So können wir erfahren, welche Unterstützung Sie benötigen. Und wir können Ihnen etwas über das Bodelschwingh-Haus erzählen.

Um Informationen zu erhalten, haben wir Zeit für Sie am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Sie können persönlich herkommen oder anrufen unter dieser Telefonnummer 040 – 227 217 77.

 

Es ist wichtig, dass wir in Deutsch sprechen können. Das muss nicht gut sein, aber ausreichend sein, um miteinander sprechen zu können.

Für eine Aufnahme müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein.

Wir nehmen Männer und trans*Personen auf. Für Frauen gibt es andere Hilfen, aber nicht bei uns.

Wichtig ist, dass wir zusammenarbeiten können. Wenn Sie viel Alkohol trinken, illegale Drogen nehmen oder schwer psychisch krank sind, kann das schwierig werden.

Wenn Sie aufgrund einer Suchterkrankung eine Substitutions-Behandlung nutzen, erwarten wir, dass Sie diese Behandlung fortführen.

Wenn Sie und wir uns für einen Einzug in das Bodelschwingh-Haus aussprechen, klären wir mit Ihnen zusammen die Kostenübernahme. Einen Antrag auf Hilfen nach § 67-69 SGB XII schicken wir nach unserem Gespräch zur Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Bezirk Hamburg-Altona. Über die Aufnahme in unsere Maßnahme entscheidet auch diese Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Bezirk Hamburg-Altona, nicht wir allein.

Alle weiteren Fragen, klären Sie bitte mit uns telefonisch oder persönlich vor Ort.

Kontakt aufnehmen

Hier haben Sie die Möglichkeit Kontakt zur/m Inhaber*in dieses Profils aufzunehmen und ihr/m direkt eine Nachricht zu schreiben.
Sie erhalten eine Kopie Ihrer Nachricht an Ihrer eingegebene Mailadresse.

 

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