Familienservice Büro - Aktionsgemeinschaft Grafschafter Arbeitslose e.V. (AGGA e.V.)
Arbeitsschwerpunkte:
- Allgemeine Sozial- und Existenzsicherungsberatung
Beschreibung:
Aktionsgemeinschaft Grafschafter Arbeitsloser e.V.
Wen und wie beraten wir?
Der Verein AGGA berät in allen sozialen Belangen, seien es Fragen zu:
- Arbeitslosengeld I, ALG II (SGB II), Sperrzeiten und Bedürftigkeitsprüfung
- Fort- u. Weiterbildung
- kurzfristiger Beschäftigung und Leiharbeit
- Sozialhilfe und Altersgrundsicherung, zwölftes Buch (SGB XII)
- Kinder-, Erziehungsgeld
- Kinderzuschlag
- Ausbildungsförderung
- Wohngeld
Wir beraten jeden unabhängig und kostenlos. Beratung per Brief, Telefon oder gar per e-mail können wir nicht leisten. Ohne Unterlagen oder gezielte Nachfragen können wir uns kein klares Bild der Fälle machen. Außerdem wäre es auch unfair gegenüber denen, die zu den Beratungsterminen mit ihren Unterlagen in die Beratung kommen.
Der Verein AGGA e.V. versteht sich nicht nur als „Beratungsverein“. So wichtig es auch ist, die eigenen Rechte zu kennen und durchzusetzen – den Rahmen gibt immer das geltende Recht vor. Jede neue Gesetzesverschärfung drängt uns wieder weiter in die Defensive. Regelmäßig zeigt sich in der Beratung, wo das individuelle Durchsetzen von Rechten an seine Grenzen stößt und wo es nötig wird, sich zu organisieren und gemeinsam für grundlegende politische Veränderungen zu kämpfen.
Unsere Sozialberater arbeiten in vielen Netzwerken mit, im Bündnis AufRechtbestehen, in der Gewerkschaft ver.di und kämpfen gemeinsam gegen die weiteren Verschlechterungen im SGB II an.
Nicht alle Beratungsfälle sind so kompliziert, dass ausführliche oder sogar mehrfache Gespräche nötig sind. Oft helfen schon die Info-Blätter die der Verein AGGA e.V. zu den meisten Themen bereithält.
Alle Sozialberater des Vereins AGGA e.V. nehmen regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen des Regionalverbund der Erwerbsloseninitiativen Weser-Ems e.V. teil und werden kontinuierlich bei dem monatlich stattfindenden Erfahrungsaustausch mit anschließender Rechtsfortbildung in der Sozialgesetzgebung und weiterführender Gesetze, unter fachgerechter Anleitung eines Fachanwaltes für Sozialrecht geschult.
