RA Stefan Vogel - Rechtsanwaltskanzlei Rathmann & Dr. Vogel

RA Dr. Stefan Vogel
Kontakt:
03946/7713-0
03946/7713-44
Pflichtangaben gemäß § 5 TMG, §§ 2, 3 DL-InfoV
Anbieter dieser Website i.S.v. § 5 TMG ist die
Rechtsanwaltskanzlei Rathmann & Dr. Vogel,
Neuer Weg 24a,
06484 Quedlinburg
Tel: 0 39 46 / 77 13-0
Fax: 0 39 46 / 77 13-44
E-Mail: post@kanzlei-rathmann.de
mit den nachfolgenden Rechtsanwälten:
Hans Joachim Rathmann
Dr. Stefan Vogel
Caroline Kienitz (angest. Rechtsanwältin)
Aufsichtsbehörde und zuständige Kammer
Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt,
Gerhard-Hauptmann-Straße 5,
D-39108 Magdeburg
(www.rak-sachsen-anhalt.de)
Gesetzliche Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufshaftpflichtversicherung
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Königinstraße 28,
80802 München
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechts-anwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Berufsrechtliche Regelungen
Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik "Berufsrecht" eingesehen und abgerufen werden. Hierzu zählen insbesondere:
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
CCBE - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
EuRAG - Gesetz über die Tätigkeit europ. Rechtsanwälte in Deutschland
Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht für Sie auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191f BRAO).