Schwul, lesbisch, bisexuell, transident oder intersexuell zu sein ist weder eine Krankheit noch eine Sünde, sondern Teil der Vielfalt menschlicher Identitäten. Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transidente und Intersexuelle sind in Deutschland gesetzlich vor Diskriminierung geschützt. Unter welchen Voraussetzungen können Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transidente in Deutschland Asyl erhalten?
Sie können Asyl erhalten, wenn sie in ihrem Heimatland wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden oder ihnen dort Bestrafung, Gefahr für Leib und Leben oder eine unmenschliche, erniedrigende Behandlung droht. Entspricht die Rechtslage für Transidente im Herkunftsland bezogen auf ihre körperliche Unversehrtheit nicht der Rechtsprechung zum deutschen Transsexuellengesetz, so kann dies in Verbindung mit anderen Punkten, die insgesamt zu einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung führen, ebenfalls ein Asylgrund sein. Der Fluchtgrund muss nicht bewiesen, aber schlüssig, detailliert und ohne Widersprüche vorgetragen werden. Bei der Flucht aus „sicheren Herkunftsstaaten“ müssen lesbische, schwule, bisexuelle, und transidente Flüchtlinge erklären, dass ihnen in ihrem Land abweichend von der allgemeinen Lage Verfolgung droht.
