Wir beraten und unterstützen bei Anträgen auf finanzielle Hilfen. Die Antragswerkstatt richtet sich an alle Menschen im Kreis Euskirchen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, die Unterstützung und Beratung in einem der folgenden Bereiche suchen. Der Fokus unseres Angebots liegt auf der Unterstützung bei der Beantragung von Wohngeld, Kinderzuschlag und Energiekosten-Zuschüssen.
- Wohngeld
Wohngeld kann jede Person beantragen, die über genügend Einkommen verfügt, um die Lebenshaltungskosten zu decken, aber nicht genügend Einkommen erwirtschaftet, um zusätzlich die vollständigen Wohnkosten zu tragen. Diese Leistung steht sowohl Mietern als auch Eigentümern zu. - Kinderzuschlag
Kinderzuschlag erhalten Eltern zusätzlich zum Kindergeld, wenn ihr monatliches Einkommen mindestens 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) beträgt, aber nicht für den alltäglichen Bedarf der Familie ausreicht. - Energiekosten
Zuschüsse zu den Energiekosten je nach individueller Situation, z.B. Energiepreispauschale
Außerdem unterstützen wir zum Beispiel bei:
- Behördenangelegenheiten
- Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht („GEZ-Befreiung“) bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II) und weiteren finanziellen Leistungen, die Sie durch das Jobcenter erhalten
- Elterngeld
- Kindergeld
- Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt
